Baltlex/Studentische Hilfskraft

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"Grund hierfür ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) vom Juni 2018. Demnach müssen studentische Beschäftigte, die an den Hochschulen hauptsächlich mit administrativen Aufgaben betraut sind, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entlohnt werden. Bisher wurden sie nach dem in Berlin geltenden Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV-Stud) vergütet, der für überwiegend im wissenschaftlichen Bereich arbeitende studentische Hilfskräfte Anwendung findet. Daraus ergeben sich für die Hochschulen Steigerungen in den Personalkosten, die durch die zusätzlichen Mittel des Landes unterstützt werden sollen."