Baltlex/Studentische Hilfskraft: Difference between revisions

From annawiki
(Created page with ""Grund hierfür ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) vom Juni 2018. Demnach müssen studentische Beschäftigte, die an den Hochschulen haup...")
 
No edit summary
Line 1: Line 1:
https://www.berlin.de/sen/archiv/wissenschaft-2016-2021/2019/pressemitteilung.821893.php
"Grund hierfür ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) vom Juni 2018. Demnach müssen studentische Beschäftigte, die an den Hochschulen hauptsächlich mit administrativen Aufgaben betraut sind, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entlohnt werden. Bisher wurden sie nach dem in Berlin geltenden Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV-Stud) vergütet, der für überwiegend im wissenschaftlichen Bereich arbeitende studentische Hilfskräfte Anwendung findet. Daraus ergeben sich für die Hochschulen Steigerungen in den Personalkosten, die durch die zusätzlichen Mittel des Landes unterstützt werden sollen."
"Grund hierfür ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) vom Juni 2018. Demnach müssen studentische Beschäftigte, die an den Hochschulen hauptsächlich mit administrativen Aufgaben betraut sind, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entlohnt werden. Bisher wurden sie nach dem in Berlin geltenden Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV-Stud) vergütet, der für überwiegend im wissenschaftlichen Bereich arbeitende studentische Hilfskräfte Anwendung findet. Daraus ergeben sich für die Hochschulen Steigerungen in den Personalkosten, die durch die zusätzlichen Mittel des Landes unterstützt werden sollen."
"Für studentische Hilfskräfte, die hauptsächlich im wissenschaftlichen Bereich arbeiten, gilt weiterhin der bundesweit vorbildliche Berliner studentische Tarifvertrag (TV-Stud). Er hat im vergangenen Jahr zu einer Erhöhung des Stundenlohns von 10,98 Euro auf 12,30 Euro geführt. Zum 1. Juni 2019 steigt die Vergütung auf 12,50 Euro, dann in weiteren Schritten zum 1.1.2021 auf 12,68 Euro und zum 1.1.2022 auf 12,96 Euro."

Revision as of 2022-11-01T16:49:37

https://www.berlin.de/sen/archiv/wissenschaft-2016-2021/2019/pressemitteilung.821893.php

"Grund hierfür ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) vom Juni 2018. Demnach müssen studentische Beschäftigte, die an den Hochschulen hauptsächlich mit administrativen Aufgaben betraut sind, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entlohnt werden. Bisher wurden sie nach dem in Berlin geltenden Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV-Stud) vergütet, der für überwiegend im wissenschaftlichen Bereich arbeitende studentische Hilfskräfte Anwendung findet. Daraus ergeben sich für die Hochschulen Steigerungen in den Personalkosten, die durch die zusätzlichen Mittel des Landes unterstützt werden sollen."

"Für studentische Hilfskräfte, die hauptsächlich im wissenschaftlichen Bereich arbeiten, gilt weiterhin der bundesweit vorbildliche Berliner studentische Tarifvertrag (TV-Stud). Er hat im vergangenen Jahr zu einer Erhöhung des Stundenlohns von 10,98 Euro auf 12,30 Euro geführt. Zum 1. Juni 2019 steigt die Vergütung auf 12,50 Euro, dann in weiteren Schritten zum 1.1.2021 auf 12,68 Euro und zum 1.1.2022 auf 12,96 Euro."