Aufstocker: Difference between revisions

From annawiki
No edit summary
 
(One intermediate revision by the same user not shown)
Line 15: Line 15:
auch nicht saisonabhängige Tätigkeiten können betroffen sein, z. B.
auch nicht saisonabhängige Tätigkeiten können betroffen sein, z. B.
Tätigkeiten im künstlerischen Bereich."
Tätigkeiten im künstlerischen Bereich."
==SGB 2 - § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen==
*https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
==Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung==
*http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/index.html

Latest revision as of 2017-06-27T18:24:18

Hinweise für Selbständige - Saisonbetrieb

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtyx/~edisp/l6019022dstbai389391.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI389394

"Betriebe oder Tätigkeiten, auf Grund deren Eigenart über das Kalenderjahr hinweg stark schwankende Einnahmen erzielt werden (Saisonbetriebe), erfordern eine jahresbezogene Betrachtung der Betriebsergebnisse. Denn zeitweise wird so viel Gewinn erwirtschaftet, dass der Lebensunterhalt weit über den Bedarf hinaus gedeckt ist, teilweise können Gewinne aber auch bis auf null zurückgehen, so dass Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II besteht. Typische Saisonbetriebe sind beispielsweise die Strandkorbvermietung, Eisdielen, Skilifte, Kioske an Sommer- oder Winterausflugszielen. Aber auch nicht saisonabhängige Tätigkeiten können betroffen sein, z. B. Tätigkeiten im künstlerischen Bereich."

SGB 2 - § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung