Aufstocker
- https://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-harte-zeiten-fuer-aufstocker_001626.html "Handelt es sich um eine Tätigkeit mit stark schwankendem Einkommen, so wird auch das Einkommen berücksichtigt, das sechs Monate vor Antragstellung erzielt wurde."
Hinweise für Selbständige - Saisonbetrieb
"Betriebe oder Tätigkeiten, auf Grund deren Eigenart über das Kalenderjahr hinweg stark schwankende Einnahmen erzielt werden (Saisonbetriebe), erfordern eine jahresbezogene Betrachtung der Betriebsergebnisse. Denn zeitweise wird so viel Gewinn erwirtschaftet, dass der Lebensunterhalt weit über den Bedarf hinaus gedeckt ist, teilweise können Gewinne aber auch bis auf null zurückgehen, so dass Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II besteht. Typische Saisonbetriebe sind beispielsweise die Strandkorbvermietung, Eisdielen, Skilifte, Kioske an Sommer- oder Winterausflugszielen. Aber auch nicht saisonabhängige Tätigkeiten können betroffen sein, z. B. Tätigkeiten im künstlerischen Bereich."