Energiewirtschaftsgesetz
/Im Sommer änderte die Bundesregierung wegen der Gaskrise das Energiewirtschaftsgesetz. Um die Gasversorger zu schützen, definierte sie nun Haushaltskunden wie folgt: Diese seien "Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von (nicht mehr als) 10.000 Kilowattstunden kaufen."/