Berliner Zeitung zwei Berliner das Direktmandat holten: Difference between revisions
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BWahlG § 6 Abs. 3 Satz 1: | BWahlG § 6 Abs. 3 Satz 1: | ||
Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben." | "Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben." |
Latest revision as of 2024-02-06T17:32:51
"Bei der letzten Bundestagswahl zog die Linke mit 35 Abgeordneten nur deshalb in den Bundestag ein, weil mit Gregor Gysi und Gesine Lötzsch zwei Berliner das Direktmandat holten."
BWahlG § 6 Abs. 3 Satz 1:
"Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben."