Baltlex/Werkvertrag Berlin 2018: Difference between revisions

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  1. Unternehmer U schloss mit Verein V in Berlin im Jahr 2018 einen Werkvertrag
  2. Einzelne durch U erbrachte Leistungen wurden nach Erbringung schriftlich in Dokumenten betitelt "Werkvertrag" festgehalten
    1. Basis für die Texte bildete ein vom V bereitgestelltes Muster
    2. im Muster lautet es "wird Folgendes vereinbart", gefolgt von neun Punkten
      1. "1. Die Unternehmerin verpflichtet sich zur Herstellung des Werkes:"
      2. "2. Der Besteller verpflichtet sich zur Zahlung einer Vergütung von" [] "insgesamt €:"
      3. "3. Es werden folgende Termine vereinbart:"
      4. "4. Der Besteller stellt der Unternehmerin weder Personal, Einrichtungen, Räumlichkeiten noch Material zur Verfügung,"
      5. "5. Der Unternehmer verpflichtet sich den sich aus der Entgegennahme der Vergütung ergebenden steuerlichen Verpflichtungen selbständig nachzukommen."
      6. "6. Der Besteller haftet - außer im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seiner Bediensteten - nicht für Schäden, die dem Unternehmer bei oder aus Anlass der Ausführung des Vertrages entstehen."
      7. "7. Der Besteller gewährt dem Unternehmer keinen Versicherungsschutz."
      8. "8. Im Übrigen gelten für diesen Werkvertrag die §§ 631 ff. BGB."
      9. "9. Gerichtsstand ist Berlin."
    3. In den Punkten 1 bis 3 wurden Eintragungen vorgenommen, die Punkte 4 bis 9 waren feststehend.
      1. Im Jahr 2018 übermittelte der V dem U ein teilweise mit Daten zu Drittem befülltes Muster, U passte das Dokument an füllte die Punkte 1 bis 3 den Absprachen entsprechend aus, U und V unterzeichneten das Dokument
      2. Im Jahr 2019 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, V unterzeichnete
      3. Im Jahr 2020 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete
      4. Im Jahr 2021 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete
  3. Im Jahr 2021 forderte V den U auf Bearbeitungen am Gegenstand X einzustellen
  4. Anschließend stellt der U im Jahr 2021 folgende Rechnungen:
    1. R21/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
      1. Nach mehreren Mahnungen inklusive Mitteilung an eine Mehrzahl der Mitglieder des V startete der U ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding, als nach Erlass des Mahnbescheids weder Zahlung noch Widerspruch erfolgte beantragte der U den Erlass eines Vollstreckungsbescheids, nachdem dieser erfolgte zahlte der V.
      2. Danach forderte der U den V zur Zahlung von Verzugszinsen und Mahnkosten auf, diese zahlte der V.
    2. R21/3 Werkvertrag [...] //700,00
      1. 2021-05-17 Der Kassenwart des V teilte dazu mit: "Dummerweise ist die Rechungsstellung juristisch noch nicht verjährt sodass wir noch zahlen müssten"
    3. R21/5 Technik, Gestaltung, Daten //2400,00
  5. Im Jahr 2022 stellte der U folgende Rechnungen:
    1. R22/1 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
      1. Auf Erlass Mahnbescheid durch AG Wedding legte der V Widerspruch ein, es wurde vor dem AG Charlottenburg verhandelt, der Klage des U vollumfänglich stattgegeben
    2. R22/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
      1. Klage vor dem AG Charlottenburg wurde mit Hinweis auf das Verfahren zu R2/1 erhoben.
      2. Der V teilte mit "Das Amtsgericht Charlottenburg ist örtlich unzuständig.", eine Begründung dafür wurde nicht abgegeben.
    3. R22/3 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
    4. R22/4 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
      1. Ein Mahnverfahren wurde eingeleitet.