Baltlex/Werkvertrag Berlin 2018: Difference between revisions

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(Created page with "# Unternehmer U schloss mit Verein V in Berlin im Jahr J einen Werkvertrag # Einzelne durch U erbrachte Leistungen wurden nach Erbringung schriftlich in Dokumenten betitelt "Werkvertrag" festgehalten ## Basis für die Texte bildete ein vom V bereitgestelltes Muster, eine teilweise befülltes Muster wurde dem U bereitgestellt ## im Muster lautet es "wird Folgendes vereinbart", gefolgt von neun Punkten ### "1. Die Unternehmerin verpflichtet sich zur Herstellung des Werkes:...")
 
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# Im Jahr J+3 forderte V den U auf Bearbeitungen am Gegenstand X einzustellen
# Im Jahr J+3 forderte V den U auf Bearbeitungen am Gegenstand X einzustellen
# Anschließend stellt der U im Jahr J+3 folgende Rechnungen:
# Anschließend stellt der U im Jahr J+3 folgende Rechnungen:
## 1/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
## R1/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
### Nach mehreren Mahnungen inklusive Mitteilung an eine Mehrzahl der Mitglieder des V startete der U ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding, als nach Erlass des Mahnbescheids weder Zahlung noch Widerspruch erfolgte beantrage der U den Erlass eines Vollstreckungsbescheids, nachdem dieser erfolgte zahlte der V.
### Nach mehreren Mahnungen inklusive Mitteilung an eine Mehrzahl der Mitglieder des V startete der U ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding, als nach Erlass des Mahnbescheids weder Zahlung noch Widerspruch erfolgte beantrage der U den Erlass eines Vollstreckungsbescheids, nachdem dieser erfolgte zahlte der V.
### Danach forderte der U den V zur Zahlung von Verzugszinsen und Mahnkosten auf, diese zahlte der V.
### Danach forderte der U den V zur Zahlung von Verzugszinsen und Mahnkosten auf, diese zahlte der V.
## 1/3 Werkvertrag [...] //700,00
## R1/3 Werkvertrag [...] //700,00
### Der Kassenwart des V teilte dazu mit: "Dummerweise ist die Rechungsstellung juristisch noch nicht verjährt sodass wir noch zahlen müssten"
### Der Kassenwart des V teilte dazu mit: "Dummerweise ist die Rechungsstellung juristisch noch nicht verjährt sodass wir noch zahlen müssten"
## 1/5 Technik, Gestaltung, Daten //2400,00
## R1/5 Technik, Gestaltung, Daten //2400,00
# Im Jahr J+4 stellt der U folgende Rechnungen:
# Im Jahr J+4 stellt der U folgende Rechnungen:
## 2/1 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
## R2/1 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
## 2/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
## R2/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
## 2/3 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
## R2/3 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
## 2/4 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
## R2/4 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00

Revision as of 2023-05-05T15:28:45

  1. Unternehmer U schloss mit Verein V in Berlin im Jahr J einen Werkvertrag
  2. Einzelne durch U erbrachte Leistungen wurden nach Erbringung schriftlich in Dokumenten betitelt "Werkvertrag" festgehalten
    1. Basis für die Texte bildete ein vom V bereitgestelltes Muster, eine teilweise befülltes Muster wurde dem U bereitgestellt
    2. im Muster lautet es "wird Folgendes vereinbart", gefolgt von neun Punkten
      1. "1. Die Unternehmerin verpflichtet sich zur Herstellung des Werkes:"
      2. "2. Der Besteller verpflichtet sich zur Zahlung einer Vergütung von" [] "insgesamt €:"
      3. "3. Es werden folgende Termine vereinbart:"
      4. "4. Der Besteller stellt der Unternehmerin weder Personal, Einrichtungen, Räumlichkeiten noch Material zur Verfügung,"
      5. "5. Der Unternehmer verpflichtet sich den sich aus der Entgegennahme der Vergütung ergebenden steuerlichen Verpflichtungen selbständig nachzukommen."
      6. "6. Der Besteller haftet - außer im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seiner Bediensteten - nicht für Schäden, die dem Unternehmer bei oder aus Anlass der Ausführung des Vertrages entstehen."
      7. "7. Der Besteller gewährt dem Unternehmer keinen Versicherungsschutz."
      8. "8. Im Übrigen gelten für diesen Werkvertrag die §§ 631 ff. BGB."
      9. "9. Gerichtsstand ist Berlin."
    3. In den Punkten 1 bis 3 wurden Eintragungen vorgenommen, die Punkte 4 bis 9 waren feststehend.
    4. Im Jahr J füllte der U die Punkte 1 bis 3 aus
    5. Im Jahr J+1 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus
    6. Im Jahr J+2 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten
    7. Im Jahr J+3 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten
  3. Im Jahr J+3 forderte V den U auf Bearbeitungen am Gegenstand X einzustellen
  4. Anschließend stellt der U im Jahr J+3 folgende Rechnungen:
    1. R1/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
      1. Nach mehreren Mahnungen inklusive Mitteilung an eine Mehrzahl der Mitglieder des V startete der U ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding, als nach Erlass des Mahnbescheids weder Zahlung noch Widerspruch erfolgte beantrage der U den Erlass eines Vollstreckungsbescheids, nachdem dieser erfolgte zahlte der V.
      2. Danach forderte der U den V zur Zahlung von Verzugszinsen und Mahnkosten auf, diese zahlte der V.
    2. R1/3 Werkvertrag [...] //700,00
      1. Der Kassenwart des V teilte dazu mit: "Dummerweise ist die Rechungsstellung juristisch noch nicht verjährt sodass wir noch zahlen müssten"
    3. R1/5 Technik, Gestaltung, Daten //2400,00
  5. Im Jahr J+4 stellt der U folgende Rechnungen:
    1. R2/1 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
    2. R2/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
    3. R2/3 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
    4. R2/4 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00