Heise Überschrift Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen verboten
"Bundesgerichtshof: Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen verboten"
Im Text: "Rückwärtsfahren ist nicht unzulässig, wenn auf die Weise rückwärts eingeparkt beziehungsweise rangiert oder aus einer Grundsteinfahrt gefahren wird, betonte der BGH."