Baltlex/Werkvertrag Berlin 2018
- Unternehmer U schloss mit Verein V in Berlin im Jahr J einen Werkvertrag
- Einzelne durch U erbrachte Leistungen wurden nach Erbringung schriftlich in Dokumenten betitelt "Werkvertrag" festgehalten
- Basis für die Texte bildete ein vom V bereitgestelltes Muster, eine teilweise befülltes Muster wurde dem U bereitgestellt
- im Muster lautet es "wird Folgendes vereinbart", gefolgt von neun Punkten
- "1. Die Unternehmerin verpflichtet sich zur Herstellung des Werkes:"
- "2. Der Besteller verpflichtet sich zur Zahlung einer Vergütung von" [] "insgesamt €:"
- "3. Es werden folgende Termine vereinbart:"
- "4. Der Besteller stellt der Unternehmerin weder Personal, Einrichtungen, Räumlichkeiten noch Material zur Verfügung,"
- "5. Der Unternehmer verpflichtet sich den sich aus der Entgegennahme der Vergütung ergebenden steuerlichen Verpflichtungen selbständig nachzukommen."
- "6. Der Besteller haftet - außer im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seiner Bediensteten - nicht für Schäden, die dem Unternehmer bei oder aus Anlass der Ausführung des Vertrages entstehen."
- "7. Der Besteller gewährt dem Unternehmer keinen Versicherungsschutz."
- "8. Im Übrigen gelten für diesen Werkvertrag die §§ 631 ff. BGB."
- "9. Gerichtsstand ist Berlin."
- In den Punkten 1 bis 3 wurden Eintragungen vorgenommen, die Punkte 4 bis 9 waren feststehend.
- Im Jahr J füllte der U die Punkte 1 bis 3 aus
- Im Jahr J+1 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus
- Im Jahr J+2 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten
- Im Jahr J+3 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten
- Im Jahr J+3 forderte V den U auf Bearbeitungen am Gegenstand X einzustellen
- Anschließend stellt der U im Jahr J+3 folgende Rechnungen:
- 1/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- Nach mehreren Mahnungen inklusive Mitteilung an eine Mehrzahl der Mitglieder des V startete der U ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding, als nach Erlass des Mahnbescheids weder Zahlung noch Widerspruch erfolgte beantrage der U den Erlass eines Vollstreckungsbescheids, nachdem dieser erfolgte zahlte der V.
- Danach forderte der U den V zur Zahlung von Verzugszinsen und Mahnkosten auf, diese zahlte der V.
- 1/3 Werkvertrag [...] //700,00
- Der Kassenwart des V teilte dazu mit: "Dummerweise ist die Rechungsstellung juristisch noch nicht verjährt sodass wir noch zahlen müssten"
- 1/5 Technik, Gestaltung, Daten //2400,00
- 1/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- Im Jahr J+4 stellt der U folgende Rechnungen:
- 2/1 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- 2/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- 2/3 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- 2/4 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00