Baltlex/Werkvertrag Berlin 2018: Difference between revisions
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# Unternehmer U schloss mit Verein V in Berlin im Jahr | # Unternehmer U schloss mit Verein V in Berlin im Jahr 2018 einen Werkvertrag | ||
# Einzelne durch U erbrachte Leistungen wurden nach Erbringung schriftlich in Dokumenten betitelt "Werkvertrag" festgehalten | # Einzelne durch U erbrachte Leistungen wurden nach Erbringung schriftlich in Dokumenten betitelt "Werkvertrag" festgehalten | ||
## Basis für die Texte bildete ein vom V bereitgestelltes Muster | ## Basis für die Texte bildete ein vom V bereitgestelltes Muster | ||
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### '''"9. Gerichtsstand ist Berlin."''' | ### '''"9. Gerichtsstand ist Berlin."''' | ||
## In den Punkten 1 bis 3 wurden Eintragungen vorgenommen, die Punkte 4 bis 9 waren feststehend. | ## In den Punkten 1 bis 3 wurden Eintragungen vorgenommen, die Punkte 4 bis 9 waren feststehend. | ||
### Im Jahr | ### Im Jahr 2018 übermittelte der V dem U ein teilweise mit Daten zu Drittem befülltes Muster, U passte das Dokument an füllte die Punkte 1 bis 3 den Absprachen entsprechend aus, U und V unterzeichneten das Dokument | ||
### Im Jahr | ### Im Jahr 2019 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, V unterzeichnete | ||
### Im Jahr | ### Im Jahr 2020 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete | ||
### Im Jahr | ### Im Jahr 2021 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete | ||
# Im Jahr | # Im Jahr 2021 forderte V den U auf Bearbeitungen am Gegenstand X einzustellen | ||
# Anschließend stellt der U im Jahr | # Anschließend stellt der U im Jahr 2021 folgende Rechnungen: | ||
## | ## R21/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00 | ||
### '''Nach mehreren Mahnungen inklusive Mitteilung an eine Mehrzahl der Mitglieder des V startete der U ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding, als nach Erlass des Mahnbescheids weder Zahlung noch Widerspruch erfolgte beantragte der U den Erlass eines Vollstreckungsbescheids, nachdem dieser erfolgte zahlte der V.''' | ### '''Nach mehreren Mahnungen inklusive Mitteilung an eine Mehrzahl der Mitglieder des V startete der U ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding, als nach Erlass des Mahnbescheids weder Zahlung noch Widerspruch erfolgte beantragte der U den Erlass eines Vollstreckungsbescheids, nachdem dieser erfolgte zahlte der V.''' | ||
### '''Danach forderte der U den V zur Zahlung von Verzugszinsen und Mahnkosten auf, diese zahlte der V.''' | ### '''Danach forderte der U den V zur Zahlung von Verzugszinsen und Mahnkosten auf, diese zahlte der V.''' | ||
## | ## R21/3 Werkvertrag [...] //700,00 | ||
### '''Der Kassenwart des V teilte dazu mit: "Dummerweise ist die Rechungsstellung juristisch noch nicht verjährt sodass wir noch zahlen müssten"''' | ### 2021-05-17 '''Der Kassenwart des V teilte dazu mit: "Dummerweise ist die Rechungsstellung juristisch noch nicht verjährt sodass wir noch zahlen müssten"''' | ||
## | ## R21/5 Technik, Gestaltung, Daten //2400,00 | ||
# Im Jahr | # Im Jahr 2022 stellte der U folgende Rechnungen: | ||
## | ## R22/1 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00 | ||
### '''Auf Erlass Mahnbescheid durch AG Wedding legte der V Widerspruch ein, es wurde vor dem AG Charlottenburg verhandelt, der Klage des U vollumfänglich stattgegeben''' | ### '''Auf Erlass Mahnbescheid durch AG Wedding legte der V Widerspruch ein, es wurde vor dem AG Charlottenburg verhandelt, der Klage des U vollumfänglich stattgegeben''' | ||
## | ## R22/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00 | ||
### Klage vor dem AG Charlottenburg wurde mit Hinweis auf das Verfahren zu R2/1 erhoben. | ### Klage vor dem AG Charlottenburg wurde mit Hinweis auf das Verfahren zu R2/1 erhoben. | ||
### Der V teilte mit "Das Amtsgericht Charlottenburg ist örtlich unzuständig.", eine Begründung dafür wurde nicht abgegeben. | ### Der V teilte mit "Das Amtsgericht Charlottenburg ist örtlich unzuständig.", eine Begründung dafür wurde nicht abgegeben. | ||
## | ## R22/3 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00 | ||
## | ## R22/4 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00 | ||
### Ein Mahnverfahren wurde eingeleitet. | ### Ein Mahnverfahren wurde eingeleitet. |
Revision as of 2023-05-26T19:20:14
- Unternehmer U schloss mit Verein V in Berlin im Jahr 2018 einen Werkvertrag
- Einzelne durch U erbrachte Leistungen wurden nach Erbringung schriftlich in Dokumenten betitelt "Werkvertrag" festgehalten
- Basis für die Texte bildete ein vom V bereitgestelltes Muster
- im Muster lautet es "wird Folgendes vereinbart", gefolgt von neun Punkten
- "1. Die Unternehmerin verpflichtet sich zur Herstellung des Werkes:"
- "2. Der Besteller verpflichtet sich zur Zahlung einer Vergütung von" [] "insgesamt €:"
- "3. Es werden folgende Termine vereinbart:"
- "4. Der Besteller stellt der Unternehmerin weder Personal, Einrichtungen, Räumlichkeiten noch Material zur Verfügung,"
- "5. Der Unternehmer verpflichtet sich den sich aus der Entgegennahme der Vergütung ergebenden steuerlichen Verpflichtungen selbständig nachzukommen."
- "6. Der Besteller haftet - außer im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seiner Bediensteten - nicht für Schäden, die dem Unternehmer bei oder aus Anlass der Ausführung des Vertrages entstehen."
- "7. Der Besteller gewährt dem Unternehmer keinen Versicherungsschutz."
- "8. Im Übrigen gelten für diesen Werkvertrag die §§ 631 ff. BGB."
- "9. Gerichtsstand ist Berlin."
- In den Punkten 1 bis 3 wurden Eintragungen vorgenommen, die Punkte 4 bis 9 waren feststehend.
- Im Jahr 2018 übermittelte der V dem U ein teilweise mit Daten zu Drittem befülltes Muster, U passte das Dokument an füllte die Punkte 1 bis 3 den Absprachen entsprechend aus, U und V unterzeichneten das Dokument
- Im Jahr 2019 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, V unterzeichnete
- Im Jahr 2020 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete
- Im Jahr 2021 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete
- Im Jahr 2021 forderte V den U auf Bearbeitungen am Gegenstand X einzustellen
- Anschließend stellt der U im Jahr 2021 folgende Rechnungen:
- R21/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- Nach mehreren Mahnungen inklusive Mitteilung an eine Mehrzahl der Mitglieder des V startete der U ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding, als nach Erlass des Mahnbescheids weder Zahlung noch Widerspruch erfolgte beantragte der U den Erlass eines Vollstreckungsbescheids, nachdem dieser erfolgte zahlte der V.
- Danach forderte der U den V zur Zahlung von Verzugszinsen und Mahnkosten auf, diese zahlte der V.
- R21/3 Werkvertrag [...] //700,00
- 2021-05-17 Der Kassenwart des V teilte dazu mit: "Dummerweise ist die Rechungsstellung juristisch noch nicht verjährt sodass wir noch zahlen müssten"
- R21/5 Technik, Gestaltung, Daten //2400,00
- R21/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- Im Jahr 2022 stellte der U folgende Rechnungen:
- R22/1 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- Auf Erlass Mahnbescheid durch AG Wedding legte der V Widerspruch ein, es wurde vor dem AG Charlottenburg verhandelt, der Klage des U vollumfänglich stattgegeben
- R22/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- Klage vor dem AG Charlottenburg wurde mit Hinweis auf das Verfahren zu R2/1 erhoben.
- Der V teilte mit "Das Amtsgericht Charlottenburg ist örtlich unzuständig.", eine Begründung dafür wurde nicht abgegeben.
- R22/3 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- R22/4 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- Ein Mahnverfahren wurde eingeleitet.
- R22/1 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00