Klimaabgabe auf Heizkosten: Difference between revisions
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*Gebäude: "Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit fair zwischen Mietern und Vermietern umgelegt." | *Gebäude: "Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit fair zwischen Mietern und Vermietern umgelegt." | ||
*Wohnung: "Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten." | *Wohnung: "Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten." | ||
*Gebäude/Räume: "Bei Nichtwohngebäuden wie z.B. Gewerberäumen" | |||
Energiequelle: | Energiequelle: | ||
*Frage: Vermieter mit schlechter Heizung kauft Biogas - ist dies von CO2-Abgabe befreit? | *Frage: Vermieter mit schlechter Heizung kauft Biogas - ist dies von CO2-Abgabe befreit? |
Revision as of 2022-04-05T00:02:27
Auf der Ebene der Wohnungen? Oder auf Gebäudeebene?
- Wohnung: "Konkret sind zehn Stufen vorgesehen: Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (mit einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter 10 Prozent der CO₂-Kosten."
- Gebäude: "Stufenmodell zur prozentualen Kostenbeteiligung der Mieter und Vermieter nach jährlichem CO2-Ausstoß des vermieteten Wohngebäudes pro m2, in Prozent"
- Gebäude: "Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit fair zwischen Mietern und Vermietern umgelegt."
- Wohnung: "Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten."
- Gebäude/Räume: "Bei Nichtwohngebäuden wie z.B. Gewerberäumen"
Energiequelle:
- Frage: Vermieter mit schlechter Heizung kauft Biogas - ist dies von CO2-Abgabe befreit?