Baltlex/Werkvertrag Berlin 2018: Difference between revisions

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### "[...] stellt sich zur Aufgabe, die geschichtliche und landeskundliche Erforschung der baltischen Länder zu fördern durch Sicherstellung, Bearbeitung und Herausgabe von Quellen, sowie Anregung, Unterstützung und Herausgabe wissenschaftlicher Untersuchungen und Darstellungen. Durch Veranstaltung von Tagungen ist [...] bestrebt, den persönlichen Kontakt unter [...] Mitgliedern zu festigen und die Planung gemeinsamer wissenschaftlicher Vorhaben zu ermöglichen."
### "[...] stellt sich zur Aufgabe, die geschichtliche und landeskundliche Erforschung der baltischen Länder zu fördern durch Sicherstellung, Bearbeitung und Herausgabe von Quellen, sowie Anregung, Unterstützung und Herausgabe wissenschaftlicher Untersuchungen und Darstellungen. Durch Veranstaltung von Tagungen ist [...] bestrebt, den persönlichen Kontakt unter [...] Mitgliedern zu festigen und die Planung gemeinsamer wissenschaftlicher Vorhaben zu ermöglichen."
### "[...] verfolgt '''ausschließlich gemeinnützige Zwecke''' im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. [...] ist selbstlos tätig; [...] verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die '''Mittel [...] dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden'''. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln [...]. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden."
### "[...] verfolgt '''ausschließlich gemeinnützige Zwecke''' im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. [...] ist selbstlos tätig; [...] verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die '''Mittel [...] dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden'''. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln [...]. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden."
## Laut Mitteilung des V erhält der V Mittel nach BVFG § 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__96.html
# Einzelne durch U erbrachte Leistungen wurden nach Erbringung schriftlich in Dokumenten betitelt "Werkvertrag" festgehalten
# Einzelne durch U erbrachte Leistungen wurden nach Erbringung schriftlich in Dokumenten betitelt "Werkvertrag" festgehalten
## Basis für die Texte bildete ein vom V bereitgestelltes Muster
## Basis für die Texte bildete ein vom V bereitgestelltes Muster
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### Im Jahr 2020 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete
### Im Jahr 2020 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete
### Im Jahr 2021 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete
### Im Jahr 2021 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete
# Im Jahr 2021 schreibt der V an den U  
# 2021-04-12 schreibt der V an den U:
## "Ich fordere Dich auf, umgehend die Arbeit am [...] einzustellen und mir alle mir eventuell noch unbekannten Zugangsdaten zukommen zu lassen"
## "Ich fordere Dich auf, umgehend die Arbeit am [...] einzustellen und mir alle mir eventuell noch unbekannten Zugangsdaten zukommen zu lassen"
## "Für die dieses Jahr bereits geleistete Arbeit werde ich den für das gesamte Jahr geplanten Betrag proportional auf die ersten dreieinhalb Monate des Jahres umlegen."
## "Für die dieses Jahr bereits geleistete Arbeit werde ich den für das gesamte Jahr geplanten Betrag proportional auf die ersten dreieinhalb Monate des Jahres umlegen."
### Dies stellt eine Ankündigung eines Rechtsbruchs dar, denn die Leistungserbringung erfolgte auf Grundlage eines Werkvertrags. Der U leistete immer im Vorraus, der V hatte jederzeit die Möglichkeit den Arbeitsstand abzufragen.
### Dies stellt eine Ankündigung eines Rechtsbruchs dar, denn die Leistungserbringung erfolgte auf Grundlage eines Werkvertrags. Der U leistete immer im Vorraus, der V hatte jederzeit die Möglichkeit den Arbeitsstand einzusehen.
# Daraufhin stellt der U im Jahr 2021 folgende Rechnungen:
# Daraufhin stellt der U im Jahr 2021 folgende Rechnungen:
## 2021-04-23 R21/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00 // Gesamtzahlung von V an U: 1136,67 EUR
## 2021-04-23 R21/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00 // Gesamtzahlung von V an U: 1136,67 EUR
### '''Nach mehreren Mahnungen inklusive Mitteilung an eine Mehrzahl der Mitglieder des V startete der U ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding, als nach Erlass des Mahnbescheids weder Zahlung noch Widerspruch erfolgte beantragte der U den Erlass eines Vollstreckungsbescheids, nachdem dieser erfolgte zahlte der V.'''
### Mehrere Mahnungen inkl. Mitteilung an eine Mehrzahl der Mitglieder des V - weiterhin keine Zahlung
### 2021-02-14 Eingang beim U 1076,00 EUR.
### Der V verschickt einen Werkvertragsentwurf mit noch zu erbringenden Leistungen
### '''Danach forderte der U den V zur Zahlung von Verzugszinsen auf, diese zahlte der V.'''
#### obwohl 2021-04-12 zur Arbeitseinstellung aufgefordert wurde und bereits erbrachte Leistungen noch nicht bezahlt sind
### 2021-02-24 Eingang beim U 60,67 EUR.
#### ungefähr zur gleichen Zeit geht der Server, der für die Erbringung dieser neuen Leistungen teilweise nötig wäre offline, wohl auf Betreiben des Vorstands
### 2021-12- U startet ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding
### Erlass des Mahnbescheids - darauf weder Zahlung noch Widerspruch  
### 2022-01- U stellt Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids
### 2022-02-14 Der Vorstand teilt mit: "mit Erstaunen haben wir festgestellt, dass der von Ihnen beim Amtsgericht Wedding erwirkte Mahnbescheid auf einen Werkvertrag verweist, die gleichzeitig als Referenz genannte Rechnung aber keinerlei Bezug auf einen solchen Vertrag nimmt. Wir gehen davon aus, dass hier ein Versehen vorliegt und sich die Rechnung auf den (von Ihnen bislang noch nicht unterschriebenen) Werkvertrag vom 7. Mai 2021 bezieht, der ebendiesen Betrag beinhaltet. Trotz dieser offenkundigen formalen Widersprüchlichkeit werden wir den Betrag überweisen, '''da er Ihnen nach unserem Ermessen zusteht. Wir gehen davon aus, dass damit alle Ihre Forderungen an [...] abgegolten sind.'''"
### 2022-02-14 Eingang beim U 1076,00 EUR.
### 2022-02-20 U fordert den V auf Verzugszinsen und Mahnkosten zu begleichen
### 2022-02-24 Eingang beim U 60,67 EUR.
## 2021-05-07 R21/3 Werkvertrag [...] //700,00
## 2021-05-07 R21/3 Werkvertrag [...] //700,00
### 2021-05-17 '''Der Kassenwart des V teilte dazu mit: "Dummerweise ist die Rechungsstellung juristisch noch nicht verjährt sodass wir noch zahlen müssten"'''
### 2021-05-17 '''Der Kassenwart des V teilte dazu mit: "Dummerweise ist die Rechungsstellung juristisch noch nicht verjährt sodass wir noch zahlen müssten"'''

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  1. Unternehmer U schloss mit Verein V in Berlin im Jahr 2018 einen Werkvertrag
    1. In der Satzung des Vereins lautet es:
      1. "[...] stellt sich zur Aufgabe, die geschichtliche und landeskundliche Erforschung der baltischen Länder zu fördern durch Sicherstellung, Bearbeitung und Herausgabe von Quellen, sowie Anregung, Unterstützung und Herausgabe wissenschaftlicher Untersuchungen und Darstellungen. Durch Veranstaltung von Tagungen ist [...] bestrebt, den persönlichen Kontakt unter [...] Mitgliedern zu festigen und die Planung gemeinsamer wissenschaftlicher Vorhaben zu ermöglichen."
      2. "[...] verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. [...] ist selbstlos tätig; [...] verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel [...] dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln [...]. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden."
    2. Laut Mitteilung des V erhält der V Mittel nach BVFG § 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__96.html
  2. Einzelne durch U erbrachte Leistungen wurden nach Erbringung schriftlich in Dokumenten betitelt "Werkvertrag" festgehalten
    1. Basis für die Texte bildete ein vom V bereitgestelltes Muster
    2. im Muster lautet es "wird Folgendes vereinbart", gefolgt von neun Punkten
      1. "1. Die Unternehmerin verpflichtet sich zur Herstellung des Werkes:"
      2. "2. Der Besteller verpflichtet sich zur Zahlung einer Vergütung von" [] "insgesamt €:"
      3. "3. Es werden folgende Termine vereinbart:"
      4. "4. Der Besteller stellt der Unternehmerin weder Personal, Einrichtungen, Räumlichkeiten noch Material zur Verfügung,"
      5. "5. Der Unternehmer verpflichtet sich den sich aus der Entgegennahme der Vergütung ergebenden steuerlichen Verpflichtungen selbständig nachzukommen."
      6. "6. Der Besteller haftet - außer im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seiner Bediensteten - nicht für Schäden, die dem Unternehmer bei oder aus Anlass der Ausführung des Vertrages entstehen."
      7. "7. Der Besteller gewährt dem Unternehmer keinen Versicherungsschutz."
      8. "8. Im Übrigen gelten für diesen Werkvertrag die §§ 631 ff. BGB."
      9. "9. Gerichtsstand ist Berlin."
    3. In den Punkten 1 bis 3 wurden Eintragungen vorgenommen, die Punkte 4 bis 9 waren feststehend.
      1. Im Jahr 2018 übermittelte der V dem U ein teilweise mit Daten zu Drittem befülltes Muster, U passte das Dokument an füllte die Punkte 1 bis 3 den Absprachen entsprechend aus, U und V unterzeichneten das Dokument
      2. Im Jahr 2019 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, V unterzeichnete
      3. Im Jahr 2020 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete
      4. Im Jahr 2021 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete
  3. 2021-04-12 schreibt der V an den U:
    1. "Ich fordere Dich auf, umgehend die Arbeit am [...] einzustellen und mir alle mir eventuell noch unbekannten Zugangsdaten zukommen zu lassen"
    2. "Für die dieses Jahr bereits geleistete Arbeit werde ich den für das gesamte Jahr geplanten Betrag proportional auf die ersten dreieinhalb Monate des Jahres umlegen."
      1. Dies stellt eine Ankündigung eines Rechtsbruchs dar, denn die Leistungserbringung erfolgte auf Grundlage eines Werkvertrags. Der U leistete immer im Vorraus, der V hatte jederzeit die Möglichkeit den Arbeitsstand einzusehen.
  4. Daraufhin stellt der U im Jahr 2021 folgende Rechnungen:
    1. 2021-04-23 R21/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00 // Gesamtzahlung von V an U: 1136,67 EUR
      1. Mehrere Mahnungen inkl. Mitteilung an eine Mehrzahl der Mitglieder des V - weiterhin keine Zahlung
      2. Der V verschickt einen Werkvertragsentwurf mit noch zu erbringenden Leistungen
        1. obwohl 2021-04-12 zur Arbeitseinstellung aufgefordert wurde und bereits erbrachte Leistungen noch nicht bezahlt sind
        2. ungefähr zur gleichen Zeit geht der Server, der für die Erbringung dieser neuen Leistungen teilweise nötig wäre offline, wohl auf Betreiben des Vorstands
      3. 2021-12- U startet ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding
      4. Erlass des Mahnbescheids - darauf weder Zahlung noch Widerspruch
      5. 2022-01- U stellt Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids
      6. 2022-02-14 Der Vorstand teilt mit: "mit Erstaunen haben wir festgestellt, dass der von Ihnen beim Amtsgericht Wedding erwirkte Mahnbescheid auf einen Werkvertrag verweist, die gleichzeitig als Referenz genannte Rechnung aber keinerlei Bezug auf einen solchen Vertrag nimmt. Wir gehen davon aus, dass hier ein Versehen vorliegt und sich die Rechnung auf den (von Ihnen bislang noch nicht unterschriebenen) Werkvertrag vom 7. Mai 2021 bezieht, der ebendiesen Betrag beinhaltet. Trotz dieser offenkundigen formalen Widersprüchlichkeit werden wir den Betrag überweisen, da er Ihnen nach unserem Ermessen zusteht. Wir gehen davon aus, dass damit alle Ihre Forderungen an [...] abgegolten sind."
      7. 2022-02-14 Eingang beim U 1076,00 EUR.
      8. 2022-02-20 U fordert den V auf Verzugszinsen und Mahnkosten zu begleichen
      9. 2022-02-24 Eingang beim U 60,67 EUR.
    2. 2021-05-07 R21/3 Werkvertrag [...] //700,00
      1. 2021-05-17 Der Kassenwart des V teilte dazu mit: "Dummerweise ist die Rechungsstellung juristisch noch nicht verjährt sodass wir noch zahlen müssten"
    3. 2021-12-19 R21/5 Technik, Gestaltung, Daten //2400,00
  5. Im Jahr 2022 stellte der U folgende Rechnungen:
    1. 2022-05-21 R22/1 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
      1. 2022-05-21 Rechnung erstellt und verschickt.
      2. 2022-06-06 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids.
      3. 2022-06-09 Eingang MB-Antrag
      4. 2022-06-09 Erlass Mahnbescheid - Mitteilung Kosten 36,00 EUR.
      5. 2022-06-16 Zustellung Mahnbescheid
      6. 2022-06-21 Überweisung an AG Wedding 36,00 EUR.
      7. 2022-06-28 lt. AG Wedding: Erhebung Widerspruch durch Antragsgegner
      8. 2022-06-29 Widerspruchsnachricht:
        1. "Der Widerspruch richtet sich gegen den gesamten Anspruch", "Der Widerspruch enthält keine Begründung.",
        2. "Zur Abgabe des Verfahrens ist ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens erforderlich, der bisher nicht gestellt wurde. Als Antrag wird auch die Zahlung der unten berechneten Kosten angesehen."
        3. "Gerichtsgebühr" ... "Zahlbetrag .... 138,00 EUR"
      9. 2022-07-04 Überweisung an AG Wedding 138,00 EUR.
      10. 2022-08-22 AG Charlottenburg: Verfügung
        1. Aufforderung an Beklagten: "Die beklagte Partei hat die Absicht der Verteidigung binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich anzuzeigen."
      11. 2022-09-14 Bekanntgabe Termin Güteverhandlung und bedingt Haupttermin
      12. 2022-11-02 Termin zur Güteverhandlung und beding Haupttermin
      13. 2022-12-07 Verkündung des Urteils
        1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000 € zu zahlen.
        2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
      14. 2023-01-23 Zahlungseingang 1000,00 EUR.
    2. 2022-05-30 R22/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
      1. Klage vor dem AG Charlottenburg wurde mit Hinweis auf das Verfahren zu R22/1 erhoben.
      2. Der V teilte mit "Das Amtsgericht Charlottenburg ist örtlich unzuständig.", eine Begründung dafür wurde nicht abgegeben.
    3. 2022-07-26 R22/3 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
    4. 2022-07-26 R22/4 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
      1. Ein Mahnverfahren wurde eingeleitet.