Berlin/Strasse/Name: Difference between revisions
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#https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/strassenumbenennung-in-berlin-jemanden-in-nazi-naehe-zu-ruecken-passt-ins-linke-profil-li.299758 | #https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/strassenumbenennung-in-berlin-jemanden-in-nazi-naehe-zu-ruecken-passt-ins-linke-profil-li.299758 | ||
== | ==Teilumbenennung== | ||
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/03/berlin-kreuzberg-manteuffelstrasse-umbenennung-audrelorde-audre-lorde.html | https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/03/berlin-kreuzberg-manteuffelstrasse-umbenennung-audrelorde-audre-lorde.html | ||
http://web.archive.org/web/20240316065931/https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/03/berlin-kreuzberg-manteuffelstrasse-umbenennung-audrelorde-audre-lorde.html |
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Benennung
Straßengesetz
Umbenennung
- Kostenbescheid https://www.bz-berlin.de/wedding/14827-euro-strafe-weil-wir-unseren-strassennamen-behalten-wollen
- https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/wegen-antisemitismus-in-berlin-sollten-mindestens-100-strassen-umbenannt-werden-li.333012
Umbenennung - Kleine Anfrage
- https://kleineanfragen.de/berlin/18/17474-strassenumbenennungen-nach-den-ausfuehrungsvorschriften-zu-5-des-berliner-strassengesetzes-av-benennung.pdf Treptow-Köpenick 9 Dopplungen beseitigt
Dopplungen
- https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=56416 "Ich habe bisher nur grob nach Straßenname in der Kombination AGS/PLZ geschaut. Ganz übel ist dabei Berlin Nelkenweg und Tulpenweg (oft in KGV) 25x im AGS Gebiet 11000000 Birkenweg 20x."
Dopplung - Benennung nach 1990 nach Person nach der schon benannt
Rechtsgrundlage
- Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung)
- mind. vor 2020-11-26 https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Category:Streets_in_Berlin_having_the_same_name_as_another_street_in_Berlin&diff=prev&oldid=515181534 But first name can be used for distinction
- 2020-12-01: Dies gilt nicht... "sofern bei nach Personen benannten Straßen der Vorname hinzugefügt wird," https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/service/rechtsvorschriften/amtsblatt_av_gur5.pdf Bekanntmachung vom 1. Februar 2017, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2020
Vorkommen
- Caroline von Humboldt
- Karolinenstraße (Berlin-Tegel) (in Kauperts)
- Caroline-von-Humboldt-Weg (Berlin-Mitte) since 2005
- Joseph von Eichendorff
- Eichendorffstraße (Berlin-Mitte) - Bezirk Mitte
- Joseph-von-Eichendorff-Gasse (Berlin-Tiergarten) since 1997 - Bezirk Mitte
Pankow
Beschlussgegenstand: Benennungsabsicht für 20 Privatwege in der Anlage Gravenstein im Ortsteil Französisch-Buchholz Beschluss-Nr.: VII-0410/2013 Beschluss-T.: 26.02.2013
"Es ist beabsichtigt, die in der Anlage Gravenstein bzw. neben der Anlage befindlichen 20 Privatwege zwischen den Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Straße 73, Straße 74, Straße 76 A, Straße 77 A, Gravensteinstraße und Bucher Straße in 13127 Berlin, Ortsteil Französisch Buchholz, wie folgt zu benennen."
"Die Benennungen der Privatwege sind dringend notwendig. Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Gravenstein haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Über die angrenzenden öffentlichen Straßen ist eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Gravenstein aufgrund nicht ausreichender Nummernvorräte, auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze, nicht möglich. Sie werden bisher über die öffentliche Straße 74 Nr. 24 + Parzellennummer bezeichnet (z. B. Straße 74 Nr. 24, Parzelle 170). Diese Bezeichnungen stellen keine offizielle Adresse dar. Sie können aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dieser Umstand führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücke bei Rettungseinsätzen von Polizei und Feuerwehr kann demzufolge nicht sichergestellt werden. Die Benennung der Privatwege bildet deshalb die Grundlage für die geplante Festsetzung von Grundstücksnummern (Hausnummern) mit dem Ziel, Gebäudeadressen zu bilden. Gebäudeadressen führen zu einer optimalen Orientierung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG). Außerdem bereitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der bundesweiten Einführung gegenwärtig die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Das Programmsystem beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dadurch gelingt es erstmalig, den zunehmend wachsenden Bedarf nach der Georeferenzierung der Gebäudeadresse abzudecken. Bei der „Georeferenzierten Gebäudeadresse“ handelt es sich um Gebäudebezugspunkte, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln gebildet werden. Grundlage ist ein flächendeckender Nachweis der Gebäude mit amtlich festgesetzten Grundstücksnummern. Dadurch können dann in Zukunft die Anforderungen der Sekundärnutzer (landes- und kommunale Einrichtungen, wie die Feuerwehr, Polizei, öffentlichen Versorgungsträger - Wasserbetriebe, Gasag, Planungsbüros usw.), an die Übergabe von Geodaten - hier an die „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ - durch die Vermessungsämter auf dem neuesten Stand der Technik erfüllt werden. 19 Wege in der Anlage Gravenstein werden nach Apfelsorten benannt, da die Anlage ebenfalls nach einer Apfelsorte benannt ist (Gravensteiner). Der Weg Nr. 20 liegt außerhalb der Anlage Gravenstein, abgehend von der Bucher Straße, östlich der A 114. Über diesen Weg sind die Grundstücke bzw. Parzellen erschlossen, die durch die A 114 abgeschnitten von der übrigen Anlage sind. In Anlehnung an den Brendegraben, der in unmittelbarer Nähe verläuft, wird dieser Weg in „Am Brendegraben“ benannt. Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt."