Baltlex/Werkvertrag Berlin 2018
- Unternehmer U schloss mit Verein V in Berlin im Jahr 2018 einen Werkvertrag
- Einzelne durch U erbrachte Leistungen wurden nach Erbringung schriftlich in Dokumenten betitelt "Werkvertrag" festgehalten
- Basis für die Texte bildete ein vom V bereitgestelltes Muster
- im Muster lautet es "wird Folgendes vereinbart", gefolgt von neun Punkten
- "1. Die Unternehmerin verpflichtet sich zur Herstellung des Werkes:"
- "2. Der Besteller verpflichtet sich zur Zahlung einer Vergütung von" [] "insgesamt €:"
- "3. Es werden folgende Termine vereinbart:"
- "4. Der Besteller stellt der Unternehmerin weder Personal, Einrichtungen, Räumlichkeiten noch Material zur Verfügung,"
- "5. Der Unternehmer verpflichtet sich den sich aus der Entgegennahme der Vergütung ergebenden steuerlichen Verpflichtungen selbständig nachzukommen."
- "6. Der Besteller haftet - außer im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seiner Bediensteten - nicht für Schäden, die dem Unternehmer bei oder aus Anlass der Ausführung des Vertrages entstehen."
- "7. Der Besteller gewährt dem Unternehmer keinen Versicherungsschutz."
- "8. Im Übrigen gelten für diesen Werkvertrag die §§ 631 ff. BGB."
- "9. Gerichtsstand ist Berlin."
- In den Punkten 1 bis 3 wurden Eintragungen vorgenommen, die Punkte 4 bis 9 waren feststehend.
- Im Jahr 2018 übermittelte der V dem U ein teilweise mit Daten zu Drittem befülltes Muster, U passte das Dokument an füllte die Punkte 1 bis 3 den Absprachen entsprechend aus, U und V unterzeichneten das Dokument
- Im Jahr 2019 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, V unterzeichnete
- Im Jahr 2020 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete
- Im Jahr 2021 füllte der V die Punkte 1 bis 3 aus, die Nummern für diese Punkte fehlten, V unterzeichnete
- Im Jahr 2021 forderte V den U auf Bearbeitungen am Gegenstand X einzustellen
- Anschließend stellt der U im Jahr 2021 folgende Rechnungen:
- R21/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- Nach mehreren Mahnungen inklusive Mitteilung an eine Mehrzahl der Mitglieder des V startete der U ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding, als nach Erlass des Mahnbescheids weder Zahlung noch Widerspruch erfolgte beantragte der U den Erlass eines Vollstreckungsbescheids, nachdem dieser erfolgte zahlte der V.
- Danach forderte der U den V zur Zahlung von Verzugszinsen und Mahnkosten auf, diese zahlte der V.
- R21/3 Werkvertrag [...] //700,00
- 2021-05-17 Der Kassenwart des V teilte dazu mit: "Dummerweise ist die Rechungsstellung juristisch noch nicht verjährt sodass wir noch zahlen müssten"
- R21/5 Technik, Gestaltung, Daten //2400,00
- R21/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- Im Jahr 2022 stellte der U folgende Rechnungen:
- R22/1 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- 2022-05-21 Rechnung erstellt und verschickt.
- 2022-06-06 Mahnverfahren eingeleitet.
- Auf Erlass Mahnbescheid durch AG Wedding legte der V Widerspruch ein, es wurde vor dem AG Charlottenburg verhandelt, der Klage des U vollumfänglich stattgegeben.
- 2022-06-09 Eingang MB-Antrag
- 2022-06-09 Erlass Mahnbescheid - Kosten 36,00 EUR.
- 2022-06-16 Zustellung Mahnbescheid
- 2022-06-28 Erhebung Widerspruch durch Antragsgegner, "Der Widerspruch richtet sich gegen den gesamten Anspruch", "Der Widerspruch enthält keine Begründung."
- 2022-08-22 AG Charlottenburg: Verfügung
- Aufforderung an Beklagten: "Die beklagte Partei hat die Absciht der Verteidigung binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich anzuzeigen."
- 2022-09-14 Bekanntgabe Termin Güteverhandlung und bedingt Haupttermin
- 2022-11-02 Termin zur Güteverhandlung und beding Haupttermin
- 2022-12-07 Verkündung des Urteils
- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000 € zu zahlen.
- Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- 2023-01-23 Zahlungseingang 1000,00 EUR.
- R22/2 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- Klage vor dem AG Charlottenburg wurde mit Hinweis auf das Verfahren zu R2/1 erhoben.
- Der V teilte mit "Das Amtsgericht Charlottenburg ist örtlich unzuständig.", eine Begründung dafür wurde nicht abgegeben.
- R22/3 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- R22/4 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00
- Ein Mahnverfahren wurde eingeleitet.
- R22/1 Anlage GND-Sätze. Einarbeitung ISNI, 1000 GND IDs. //1000,00