Heise Überschrift Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen verboten
"Bundesgerichtshof: Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen verboten"
Im Text: "Rückwärtsfahren ist nicht unzulässig, wenn auf die Weise rückwärts eingeparkt beziehungsweise rangiert oder aus einer Grundsteinfahrt gefahren wird, betonte der BGH."
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/einbahnstrasse-rueckwaertsgang-100.html
"Rückwärtsfahren ist in Einbahnstraßen verboten"
"Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist verboten – mit zwei Ausnahmen"